_ ist mehrfach vorbestraft. So wurde er mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 11. März 2013 wegen Vergehen gegen das Waffengesetz, Landfriedensbruchs und Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (passive Teilnahme an einer Zusammenrottung) zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen und einer Busse, mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 21. November 2014 wegen Hausfriedensbruchs zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen und mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 18. Mai 2016 wegen Hehlerei zu einer Geldstrafe vom 30 Tagessätzen verurteilt (pag. 4009 ff).