stimmungen zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen und mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 19. Juli 2023 wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz und Übertretung der Verkehrsregelverordnung zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen und einer Busse verurteilt (pag. 4002 ff.). Diese erneute und mehrfache Straffälligkeit während hängigen Verfahrens wirkt sich im Umfang von 16 Tagessätzen straferhöhend aus. 27.10.3 Strafempfindlichkeit Eine erhöhte Strafempfindlichkeit des Beschuldigten ist nicht ersichtlich; dieser Umstand ist neutral zu werten. 27.10.4 Verfahrensdauer/