Tagessätzen und einer Busse, mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland vom 12. Mai 2020 wegen Markenrechtsverletzung i.S. des Markenschutzgesetzes zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen, mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 27. Januar 2021 wegen Hausfriedensbruchs, einfachen, geringfügigen Diebstahls und unbefugter Benützung eines Fahrzeugs i.S. des Personenbeförderungsgesetzes (mehrfach) zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen und einer Busse, mit Urteil des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten vom 7. Oktober 2022 wegen Widerhandlungen gegen ausländische Gesetzesbe-