Der Beschuldigte hat während hängigen Verfahrens erneut delinquiert und es erfolgten hierfür sieben Verurteilungen. So wurde er mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 24. April 2018 wegen Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes, Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 110 Tagessätzen und einer Busse (als Gesamtstrafe zum Grundurteil vom 18. August 2016), mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Emmental- Oberaargau vom 16. Oktober 2018 wegen Vergehen gegen das Waffengesetz und einfachen, geringfügigen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen (als