Aufrichtige Reue oder Einsicht konnten dementsprechend keine festgestellt werden. Der Beschuldigte hat während hängigen Verfahrens erneut delinquiert und wurde mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 6. Juni 2018 wegen Hausfriedensbruchs, Hinderung einer Amtshandlung und Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt (pag. 3997 f.). Diese erneute Straffälligkeit während hängigen Verfahrens wirkt sich im Umfang von 2 Tagessätzen leicht straferhöhend aus. 27.9.3 Strafempfindlichkeit Eine erhöhte Strafempfindlichkeit des Beschuldigten ist nicht ersichtlich;