96 hängigem Verfahren begangenen Straftaten wirken sich als Nachtatverhalten im Umfang von 2 Tagessätzen leicht straferhöhend aus. Kein Nachtatverhalten stellen hingegen die mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 3. August 2018 abgeurteilten Taten dar, weil diese im Jahr 2016 begangen wurden. 27.7.3 Strafempfindlichkeit Eine erhöhte Strafempfindlichkeit des Beschuldigten ist nicht ersichtlich; dieser Umstand ist neutral zu werten. 27.7.4 Verfahrensdauer/Zeitablauf Beim Beschuldigten M.