Gleichzeitig kann ihm aber auch kein Geständnisrabatt gewährt werden. Aufrichtige Reue oder Einsicht konnten dementsprechend ebenfalls keine festgestellt werden. Der Beschuldigte hat während hängigen Verfahrens erneut delinquiert und wurde mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 6. Juni 2018 wegen Hausfriedensbruchs, Hinderung einer Amtshandlung und Sachbeschädigung zu einer bedingten Geldstrafe von 25 Tagessätzen und einer Busse verurteilt (pag. 3993 f.). Die Straftaten, welche diesem Urteil zu Grunde liegen, wurden nur teilweise während der Hängigkeit des hiesigen Strafverfahrens begangen. Diese während