94 den. Aufrichtige Reue oder Einsicht konnten dementsprechend ebenfalls keine festgestellt werden. Der Beschuldigte hat während hängigen Verfahrens erneut delinquiert und wurde mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 10. Mai 2019 wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (mehrfach) und Beschimpfung (mehrfach) zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen und einer Busse verurteilt (pag. 3987 f.). Diese erneute Straffälligkeit während hängigen Verfahrens wirkt sich im Umfang von 2 Tagessätzen leicht straferhöhend aus.