Von der Anklage bis zur erstinstanzlichen Hauptverhandlung vergingen bis am 31. Mai 2021 fast zwei Jahre. Die Urteilsbegründung datiert vom 3. Dezember 2021. Oberinstanzlich erging das Urteil am 10. Januar 2024. Die Verfahrensdauer von insgesamt fast sieben Jahren bis zur Berufungsverhandlung ist zwar lang, massgebende Unterbrüche, welche eine Verletzung des Beschleunigungsgebots rechtfertigen würden, liegen allerdings nicht vor. Das Untersuchungsund Gerichtsverfahren waren, insbesondere wegen der grossen Anzahl beschuldigter Personen und deren wenig kooperativen (Aussage-)Verhaltens, aufwändig.