Grund dafür sei unter anderem aber die Covid-19-Pandemie. Es sei weder ersichtlich noch dargetan, wo die Staatsanwaltschaft das Verfahren verschleppt haben soll. Der Aktenumfang sei aussergewöhnlich und das Verfahren kompliziert. Zudem sei es seitens der Beschuldigten zu diversen gescheiterten Zustellversuchen und seitens der Verteidigungen zu mehreren Fristerstreckungsgesuchen gekommen (pag. 4264). Der Vorfall ereignete sich am BN.________(Datum) und die Anklageschrift datiert vom 3. Juli 2019. Von der Anklage bis zur erstinstanzlichen Hauptverhandlung vergingen bis am 31. Mai 2021 fast zwei Jahre.