90 gewiesen werden können. Aufrichtige Reue oder Einsicht konnten dementsprechend ebenfalls keine festgestellt werden. Der Beschuldigte hat während hängigen Verfahrens erneut delinquiert und wurde mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 12. August 2020 wegen Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen und wegen Missachtung der Massnahmen i.S. der COVID-19-Verordnung 2 zu einer bedingten Geldstrafe von 8 Tagessätzen und einer Busse verurteilt (pag.