89 25.3 Subjektive Tatschwere Die Beschuldigten handelten mit direktem Vorsatz, was jedoch tatbestandsimmanent ist. Die Beschuldigte AC.________ hielt sich in der Liegenschaft auf, weil sie am Vorabend den Zug nach BO.________(Ortschaft) nicht mehr erreichte, was keinen Einfluss auf das Verschulden hat. Der Beschuldigte C.________ begab sich in die Liegenschaft um zu Musizieren, weil ihm sein Arzt in therapeutischer Hinsicht geraten hat, sich wieder mit Musikern zu treffen und nach Möglichkeit in einer Band zu spielen (vgl. Diagnose pag.