21.4.3 Rechtfertigungs- und Schuldausschlussgründe Rechtfertigungs- und Schuldausschlussgründe sind keine ersichtlich. Die Wohnungsnot stellt keinen Rechtfertigungsgrund für eine Hausbesetzung bzw. einen Hausfriedensbruch dar, welcher das Tatbestandselement der Unrechtmässigkeit gemäss Art. 186 aStGB ausschliessen würde (WEDER, Häuserbesetzungen aus strafrechtlicher Sicht, in: Sicherheit und Recht 1/2018, S. 18 mit weiteren Hinweisen).