285 StGB). Die Gruppe, welche Gewalt gegen die Einsatzkräfte ausübte, bestand gemäss Beweisergebnis aus einer nicht unerheblichen Anzahl Personen, welche in der Lage war, die polizeiliche Räumung zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands massiv zu behindern und dadurch eine die öffentliche Gewalt bedrohende Menge zu