Entgegen den Ausführungen von Fürsprecher V.________ (pag. 4318 ff.) hat der Eigentümer zuvor den zivilrechtlichen Weg ausgeschöpft, in dem er ein Exmissionsverfahren (Rechtsschutz in klaren Fällen) durchlief. So handelten die Einsatzkräfte primär gestützt auf den gestellten Strafantrag und den Antrag auf polizeiliche Räumung und sie standen gleichzeitig zur Unterstützung des städtischen Polizeiinspektorats bei der Umsetzung eines Zivilgerichtsentscheids gegen BL.________ im Einsatz. Auf das Argument von Fürsprecher V.________, wonach BL.