20.4.2 Vorwurf gegen alle Beschuldigten (passive Teilnahme) Gemäss Beweisergebnis ist erstellt, dass die Polizisten mit massiver Gewalt an einer reibungslosen Hausräumung sowie Anhaltung der darin befindlichen Personen behindert und angegriffen worden sind. Bei der polizeilichen Räumung handelte es sich um eine rechtmässige Amtshandlung, denn es lag sowohl ein gültiger Strafantrag gegen die Beschuldigten (vgl. dazu Ziff. II.7. vorne und Ziff. IV.21.4.2 hinten) als auch ein Antrag der Eigentümerschaft, das Gebäude polizeilich zu räumen vor. Entgegen den Ausführungen von Fürsprecher V.