Weiter sei der Polizei bekannt gewesen, dass die Liegenschaft dem AX.________ gehöre und sich seit mehreren Wochen Besetzer/innen im Haus aufhalten und diese die Liegenschaft trotz klar kommuniziertem Willen der Eigentümerschaft nicht verlassen würden. Im Vorherein seien alle angemessenen Massnahmen, die eine Zwangsräumung hätten verhindern können, ergriffen worden. So sei mehrfach vergeblich versucht worden, mit den Besetzern in Kontakt zu treten. Bei jeder Kontaktaufnahme mit den Hausbesetzern sei klargeworden, dass die Besetzer/innen die Liegenschaft nicht freiwillig verlassen würden.