4250 Z. 43). Zudem konnte der Gutachter die Frage der Staatsanwältin, ob es möglich sei, dass eine solche Wunde entstehe, wenn man die Pyrotechnika mit einem Holzstock (vgl. pag. 587) in der Hand halte, nicht beantworten (pag. 4251 Z. 20 ff.). Der Gutachter legte sowohl im lege artis erstellten Aktengutachten wie auch im Rahmen der Berufungsverhandlung schlüssig dar, weshalb eine exakte Aussage zum Entstehungsmechanismus der Verletzung des Beschuldigten AE.________ nicht gemacht werden kann. Ebenso nachvollziehbar sind seine Ausführungen, wonach keine Hinweise bestehen, dass der Beschuldigte AE.