74 technika getroffen worden sei. Zudem sei auch möglich, dass die Verletzung bei der Verwendung einer Gasgranate entstanden sei, wobei aber wiederum keine Hinweise bestehen würden, wonach der Beschuldigte AE.________ die Gasgranate im Zeitpunkt der Verletzung selber in der Hand gehalten hätte. Es könne sodann nicht gesagt werden, wie wahrscheinlich es sei, dass der Beschuldigte AE.________ von einer Gasgranate getroffen worden sei (pag.