Der Wundgrund sei feucht und rot mit einliegenden, teils schwärzlichen, teils blauen Fremdpartikeln. Die Verletzung sei Folge einer mechanischen Einwirkung. Hinweise auf thermische Einwirkung (z.B. Rötung in der Wundumgebung, Blasenbildungen, Verkohlungen, Russantragungen) als Zeichen einer Brandwunde, hätten sich anhand der Fotos und der medizinischen Unterlagen nicht ergeben. Eine exakte Aussage zum Entstehungsmechanismus der Verletzung sei basierend auf den zur Verfügung stehenden Informationen aus rechtsmedizinischer Sicht nicht möglich. Eine Explosion in der Nähe der linken Hand sei als Ursache grundsätzlich denkbar.