Zudem wurde erwähnt, dass es sich bei den für die Erstellung des Aktengutachtens zur Verfügung gestellten Bilder, um Ausdrucke von eingeschränkter Qualität handle, weshalb die Beurteilung nur eingeschränkt möglich sei (pag. 3597). Gemäss Aktengutachten handelt es sich bei der erlittenen Verletzung um eine Wunde an der linken Hand, zwischen Daumen und Zeigefinger, handrückenseitig, mit einem ca. 2x2 Zentimeter grossem Hautdefekt mit roten, blutverdächtigen Antragungen in der Umgebung. Die Wundränder seien unregelmässig und teils fetzig aufgerissen. Der Wundgrund sei feucht und rot mit einliegenden, teils schwärzlichen, teils blauen Fremdpartikeln.