73 sion gekommen und dass es am ehesten eine Gasgranate der Polizei gewesen sei. Die Wunde habe nach Angabe des Beschuldigten AE.________ anfangs stark geblutet. Unter den klinischen Befunden wurde sodann geschildert, dass sich die Verletzung an der linken Hand befinde, ca. 2x2 Zentimeter gross sei und sie sich im Bereich der Tabatiere mit Weichteildefekt befinde. In der Wunde sei ein einzelner blauer Plastikfremdkörper sichtbar gewesen (pag. 3569 f.). Gemäss Operationsbericht vom BN.________(Datum) der CG.________ (Abteilung) des AT.