72 Nach Ansicht der Kammer lassen sich gestützt auf diese Anhaltesituation keine Schlüsse über die Beweggründe für das Sitzen im Kreis ziehen und es kann erst recht nicht davon ausgegangen werden, dass alle Beschuldigten während den Gewalthandlungen eine Einheit bildeten, weil sie sich danach in den Kreis setzten. Jedenfalls erscheinen der Kammer die Aussagen der Beschuldigten C.________ und AC.________ nachvollziehbar, wonach diese aus Angst und weil sie einfach abwarteten, in den Kreis gesessen seien.