Hinzu kommt, dass Einzelheiten und originelle Details genannt werden konnten, wie beispielsweise, dass bei der Anhaltung die Rede davon gewesen sei, dass Steuergelder verschwendet worden seien. Zudem belasteten die Einsatzkräfte die Beschuldigten nicht übermässig, indem sie ausführten, dass die Anhaltung ruhig verlaufen sei, sie die Beschuldigten nacheinander und ohne Renitenz zur Kontrolle geführt hätten und dass bloss zwei oder drei Personen Sprüche gemacht hätten bzw. zwei oder drei Sprüche gefallen seien. Der Strafkläger AI.