Vielleicht nicht alle gleich gut, aber sie hätten sich untereinander gekannt. Man habe gespürt, dass es einen Zusammenhalt unter ihnen gegeben habe (pag. 346/23 Z. 108 ff.). Es habe keine Personen gegeben, die sich in irgendeiner Form distanziert hätten (pag. 346/23 Z. 113). Die Aussagen der Einsatzkräfte AK.________, AG.________ und AI.________ zum Verhalten der beschuldigten Personen bei der Anhaltung überzeugen. Sie sind konstant und stimmen miteinander überein. Hinzu kommt, dass Einzelheiten und originelle Details genannt werden konnten, wie beispielsweise, dass bei der Anhaltung die Rede davon gewesen sei, dass Steuergelder verschwendet worden seien.