_ in Übereinstimmung mit den Aussagen des Straf- und Zivilklägers AK.________, es sei keine Renitenz mehr vorhanden gewesen. Sie hätten sich lächerlich über den Einsatz gemacht und es sei davon gesprochen worden, dass Steuergelder verschwendet worden seien (pag. 346/4 Z. 97 f.). So wie er es in Erinnerung habe, hätten sich keine Personen in irgendeiner Form distanziert (pag. 346/4 Z. 101). Zudem gab auch der Straf- und Zivilkläger AG.________ an, die angehaltenen Personen als eine Einheit bzw. Gruppierung empfunden zu haben (pag. 346/4 Z. 104).