Der Strafund Zivilkläger AG.________ führte in seinem Wahrnehmungsbericht aus, dass die Personen am Boden im Kreis gesessen seien und auf das Eintreffen der Polizei gewartet hätten. Im Dachstock hätten sich keine weiteren Personen mehr befunden (pag. 269). Auf Frage, wie die Anhaltung verlaufen sei, führte er wiederum aus, dass die Personen sitzend im Kreis im Dachstock in einem Zimmer vorgefunden worden seien und keine Renitenz mehr vorhanden gewesen sei (pag. 346/3 Z. 75 f.).