Dies ist insbesondere den übereinstimmenden Berichtsrapporten und Wahrnehmungsberichten (u.a. pag. 259; 263; 266; 267; 269) und den dazu passenden Aussagen der Einsatzkräfte zu entnehmen. Zu konkretisieren bleibt das «Wie». Der Straf- und Zivilkläger AK.________ führte in seinem Bericht aus, dass einige Personen die Sache lustig gefunden und gelacht hätten (pag. 267), was er auch bei seinen Einvernahmen bestätigte. Er führte aus, die Polizei habe sich immer weiter in die oberen Stockwerke hocharbeiten können und die Hausbesetzer alle in einem Raum versammelt vorgefunden.