So führte der Straf- und Zivilkläger AK.________ im Berichtsrapport vom 9. März CI.________(Jahr) aus, dass sie einige Wurfgegenstände mit den Schildern hätten abwehren können, jedoch nicht alle (pag. 266). Im Treppenhaus kam es überdies zu Brandherden und zeitweise starker Rauchentwicklung. Zudem handelte es sich gemäss den übereinstimmenden Aussagen (pag. 4221 Z. 47 f., pag. 4205 Z. 10) um ein düsteres Treppenhaus.