vom BN.________(Datum), pag. 259 f.; Berichtsrapport BC.________ vom 2. März CI.________(Jahr), pag. 264 vgl. auch Aussagen Strafkläger AI.________, pag. 346/25 Z. 159 f. «Mein Glück war es, dass mein Ohrenschutz während dem Einsatz in den Ohren blieb»). Zudem wurde geschildert, dass während dem Einsatz des Staubfeuerlöschers das Atmen nur noch dank den Schutzmasken möglich gewesen sei (Berichtsrapport BC.________ vom 2. März CI.________(Jahr), pag. 265). Zum Einsatz kamen auch die Schutzschilder der Polizisten. So führte der Straf- und Zivilkläger AK.