Allerdings ist auch bei allen anderen Beschuldigten aufgrund der Umstände, die im Treppenhaus während der Räumung herrschten und wie sie insbesondere auch von den Einsatzkräften geschildert wurden, davon auszugehen, dass es nicht möglich gewesen ist, auf sich aufmerksam zu machen und sich sichtoder hörbar von den Gewalthandlungen zu distanzieren. Es wurde mehrfach und insbesondere auch von Seiten der Einsatzkräfte von schlechter Sicht, ohrenbetäubendem Lärm und kriegsähnlichen Zuständen gesprochen. Auch wurde von Seiten der Einsatzkräfte, welche für solche Einsätze geschult und ausgerüstet sind, angegeben, dass sie Angst gehabt hätten (Aussagen Straf- und Zivilkläger AG.