Die Reaktion des Beschuldigten C.________ darf aufgrund seines Gesamtzustandes nicht verallgemeinert werden, er war psychisch angeschlagen und hatte sich auf Anraten seines Arztes unter die Leute begeben. Allerdings ist auch bei allen anderen Beschuldigten aufgrund der Umstände, die im Treppenhaus während der Räumung herrschten und wie sie insbesondere auch von den Einsatzkräften geschildert wurden, davon auszugehen, dass es nicht möglich gewesen ist, auf sich aufmerksam zu machen und sich sichtoder hörbar von den Gewalthandlungen zu distanzieren.