Aufgrund der massiven Verbarrikadierung zwischen dem 1. und dem 2. Obergeschoss und den übereinstimmenden Aussagen der beteiligten Personen, erachtet es die Kammer als erstellt, dass die anwesenden Personen das Haus ab dem Eingreifen der Polizei nicht mehr über das Treppenhaus hätten verlassen können. Die massive Metallbarrikade konnte selbst von der Polizei nur mit speziellen Geräten zerlegt werden (Sammelrapport, pag. 232 «mit schwerem Geräte zerstört»; Wahrnehmungsbericht BD.________, pag. 274 «mit einer hydraulischen Presse und einer hydraulischen Zange»; Wahrnehmungsbericht BB.________, pag. 259 «mittels Spreizen und Metalltrennschere aufgewuchtet/zerschnitten»;