«Es war nicht möglich, ich war ja zuoberst. lch weiss nicht, was die Personen gemacht haben. lch weiss nicht, ob ich noch ins Treppenhaus gekommen wäre, mit all den Sachen, die dort waren. lch habe mich so distanziert, indem ich einfach gewartet und nichts angerührt habe. lch habe dann bei der Festnahme auch keinen Widerstand geleistet» (pag. 447 f. Z. 370 ff.). Aufgrund der massiven Verbarrikadierung zwischen dem 1. und dem 2. Obergeschoss und den übereinstimmenden Aussagen der beteiligten Personen, erachtet es die Kammer als erstellt, dass die anwesenden Personen das Haus ab dem Eingreifen der Polizei nicht mehr über das Treppenhaus hätten verlassen können.