66 und sich bemerkbar machen können (pag. 346/43 Z. 175 ff.). Auf Vorhalt der Aussagen der Beschuldigten AC.________ gab er an, dass diese nicht nachvollziehbar seien. Die Beschuldigten hätten sich am Anfang auf den ersten paar Etagen bewegen können. Es habe lange gedauert bis das Treppenhaus mit dem Material bis obenhin voll gewesen sei (pag. 346/43 Z. 181 ff.). Am Anfang hätten sich die beschuldigten Personen vom vierten Stock in die unteren Stockwerke begeben können, danach sei der Abgang durch das Mobiliar verbarrikadiert gewesen (pag. 346/44 Z. 215).