Z. 134 ff.) Auf Vorhalt der Aussagen der Beschuldigten AC.________ führte er aus, dass allgemein kein Widerstand gezeigt worden sei, als es zu den Festnahmen gekommen sei. Für ihn sei fraglich, weshalb eine Person, die das Gebäude wirklich hätte verlassen wollen, nicht via Fenster mit der Polizei Kontakt aufgenommen, sich nicht in das Treppenhaus oder in eine andere Wohnung begeben habe. Auch mache es keinen Sinn, dass sich eine Person in eine Gruppierung einbinde und sich mit den anderen Personen in einen Raum begebe, wenn sie sich tatsächlich hätte distanzieren wollen. Seines Wissens sei niemand auf die Polizei zugegangen und habe gesagt «Gott sei Dank sind Sie da» (pag.