und C.________ vor bzw. um Mitternacht noch möglich, mehr oder weniger problemlos in die Liegenschaft hineinzutreten und der Musiker «CE.________» konnte die Liegenschaft um ca. 03:30 Uhr noch verlassen. Die grösseren Verbauungen (insbesondere die angeschweisste Metallbarrikade) zwischen dem 1. und 2. Obergeschoss wurden erst in den frühen Morgenstunden errichtet (vgl. Ziff. III.17.5 und