Nicht nachweisen lässt sich allerdings, welche Personen diese Vorbereitungen getroffen haben oder wer zumindest davon wusste. 17.8 War es den Beschuldigten möglich, die besetzte Liegenschaft im Zeitraum ab Beginn der Räumung bis zur Festnahme zu verlassen bzw. hätten sie sich distanzieren können? Als Wiederholung zu den gemachten Ausführungen ist vorab festzuhalten, dass erstellt ist, dass die Liegenschaft bis in die früheren Morgenstunden noch hätte verlassen werden können. So war es den Beschuldigten AC.________ und C.________