Dass diese Gegenstände – wenn überhaupt – nicht als Wurfgeschosse zur Leistung von Widerstand gegen eine polizeiliche Räumung wahrgenommen wurden, ist äusserst einleuchtend. Insgesamt bestehen keine Zweifel daran, dass es Personen gab, welche von der gelagerten Pyrotechnika, den Wurfgeschossen und dem Vermummungsmaterial wussten und sich damit auf die polizeiliche Räumung, welche sie zumindest erahnten (vgl. Ziff. III. 17.5), vorbereiteten. Nicht nachweisen lässt sich allerdings, welche Personen diese Vorbereitungen getroffen haben oder wer zumindest davon wusste.