64 Personen während der Räumung eine Sturmhaube bzw. Schutzmaske getragen haben (Aussagen des Straf- und Zivilklägers AK.________, pag. 346/43; Aussagen des Beschuldigten C.________, pag. 364 Z. 94 f. und 99 f., pag. 370 Z. 119, pag. 371 Z. 158, pag. 372 Z. 191 f. «Es waren ausser mir lauter Vermummte»; Aussagen der Beschuldigten AC.________, pag. 441 Z. 123 f. «Alle hatten so eine Vermummung»). Die Beschuldigten AC.