342 und pag. 470 ff.). Weiter zeigen die Videoaufnahmen und die dazu passenden Aussagen der Straf- und Zivilkläger, des Strafklägers und des Zeugen AM.________ eindrücklich auf, in welchem Ausmass die Einsatzkräfte mit Pyrotechnika und Wurfgeschossen angegriffen worden sind (vgl. dazu auch die Ausführungen unter Ziff. III.15. vorne). Der Zeuge AM.________ führte eindrücklich aus: «Wenn man das ganze "Päckli" nimmt mit der Verbarrikadierung und der ganzen Dauer, in welcher angegriffen wurde, habe ich es bei einem stehenden Ereignis noch nie so erlebt.