III.18 hinten). Zusätzlich zur eng zusammenhängenden Beweisfrage, welche Personen den Räumungszeitpunkt zumindest erahnten (Ziff. III.17.5 hiervor), bleibt somit unklar, wer die Barrikaden erstellt hat und wer zumindest davon wusste. 17.7 Was haben die Beschuldigten vom Vermummungsmaterial und der Pyrotechnika sowie den Wurfgeschossen mitbekommen? Es liegt auf der Hand, dass die zu beantwortenden Fragen alle untereinander zusammenhängen und von der Frage, ob die Beschuldigten eine Gruppe (ein Kollektiv) oder diverse Einzelkämpfer waren, dominiert wird.