63 Der Straf- und Zivilkläger AK.________ schilderte ebenso, dass es bei der Treppe horizontal ein Gitter bzw. eine Verbarrikadierung gegeben habe, welche am Geländer festgeschweisst gewesen sei. Dann seien Mobiliar, Tische, Stühle und ein kleineres Sofa von oben geflogen gekommen. Nach und nach sei das Treppenhaus mit Mobiliar gefüllt worden, wobei sie versucht hätten, die Gegenstände wegzuräumen (pag. 346/40 Z. 55 ff.). Die Kammer hat keine Zweifel daran, dass die Beschuldigten AC.