Sie wisse nicht, wie es zur Barrikade im Treppenhaus zwischen dem 1. und 2. Stock gekommen (pag. 444 Z. 237) und wann und durch wen diese gemacht worden sei (pag. 444 Z. 240). Dass die Beschuldigten AC.________ und C.________ die Metallstange, die Stecken auf dem Balkon, das Basteln und Hämmern nicht als Verbarrikadierung oder Vorbereitungen auf eine polizeiliche Räumung gedeutet haben, ist angesichts der Tatsache, dass es sich um ein besetztes Haus handelte, in dem nach den Worten des Kollektivs «eine bunte Mischung von Menschen» bzw. «kreative, selbständige Lebenskünstler» (pag. 704) lebten, nachvollziehbar.