Es habe Paletten und Sachen dort gehabt, die eigentlich nicht in ein Treppenhaus gehören würden. Sie wisse nicht für was diese gebraucht worden seien, «wohl für den Fall der Fälle» (pag. 440 Z. 106 ff.). Wie bereits ausgeführt, gab die Beschuldigte AC.________ mit der gleichen Offenheit Auskunft über die wahrgenommene Metallstange und die Stecken auf dem Balkon (pag. 444 Z. 230 ff.). Überzeugend sind auch ihre weiteren Ausführungen: Sie sei mit ihrem Kollegen dort gewesen und sie habe nicht alle gesehen, die am nächsten Morgen da gewesen seien (pag. 441 Z. 110 f.). Sie wisse nicht, wie es zur Barrikade im Treppenhaus zwischen dem 1. und 2. Stock gekommen (pag.