Der Beschuldigte C.________ konnte sich noch an «irgendwelche Tücher» im Treppenhaus erinnern und führte aus, er habe ansonsten nichts gesehen. Im Zeitpunkt als sie in die Wohnungen gegangen seien, sei da nichts gewesen (pag. 369 Z. 80 ff.). Er habe keine Barrikaden wahrgenommen (pag. 370 Z. 87) und nicht mitbekommen, dass solche aufgestellt worden seien (pag. 370 Z. 90). Seine Aussagen blieben auch vor oberer Instanz konstant, indem er wiederum ausführte, dass er keine Barrikaden gesehen habe, was er nachvollziehbar damit begründete, dass es ein düsteres Treppenhaus gewesen sei (pag. 4221 Z. 47 f.).