__ decken sich zudem mit den Schilderungen des Beschuldigten C.________, welcher bei der Einvernahme vom BN.________(Datum) wie auch bei der Einvernahme vom 31. März CI.________(Jahr) ebenso angab, dass er die Liegenschaft normal durch die Haupteingangstüre betreten habe. Wie genau wisse er nicht mehr (pag. 363 Z. 32 f. und pag. 369 Z. 62 f.). Auch das Treppenhaus konnte der Beschuldigte C.________ nach Mitternacht noch problemlos hochgehen. So führte er aus, dass er via Treppe in die Etagen gegangen sei (pag. 369 Z. 71). Der Beschuldigte C.__