Der Vorinstanz ist zuzustimmen, dass aus der Fotodokumentation des KTD unschwer hervorgeht, dass die Räumlichkeiten vom zweiten bis zum fünften Obergeschoss teilweise zu Wohnzwecken genutzt wurden. So sind im 2. Obergeschoss ein Tisch mit leeren Getränkeflaschen (pag. 581), ein Bett inkl. Nachttisch und Nachttischlampe (pag. 583) und eine Küche mit benutztem Geschirr (pag. 588) ersichtlich. Auch im 3. Obergeschoss befanden sich zwei Zimmer mit je einem Bett inkl. Bettwäsche (pag. 592 und pag. 602). Im einen Zimmer stand zudem ein Pult (pag. 592) und im anderen ein Wäscheständer mit Kleidungsstücken (pag.