III.15. vorne) verwiesen werden. Der Aufwand, den die aktiven Personen hatten, die Einsatzkräfte dermassen und gleichzeitig auf verschiedenen Ebenen zu bewerfen, innerhalb und ausserhalb des Gebäudes, lässt einzig den Schluss zu, dass eine nicht unerhebliche Anzahl Personen aktiv am Widerstand gegen die Einsatzkräfte beteiligt war. 17.3 Mit welcher Absicht befanden sich die Beschuldigten in der Liegenschaft? Die Vorinstanz hat zur Beweisfrage, wie viele Personen die Liegenschaft an der AQ.