Auch vor oberer Instanz führte der Beschuldigte C.________ aus, dass «die Leute» herumgerannt seien und manchmal sei jemand schnell in das Zimmer gekommen und wieder gegangen (pag. 4221 Z. 4 f.). Ebenso wenig konnte die Beschuldigte AC.________ sagen, welche Personen sich im Treppenhaus aufgehalten hätten oder wie viele an den Angriffen gegen die Polizei beteiligt gewesen seien (pag. 445 Z. 264 und 267). Gestützt auf die übereinstimmenden und glaubhaften Aussagen der befragten Personen kann folglich keine genaue Anzahl Personen, die sich aktiv am Widerstand gegen die Einsatzkräfte beteiligt hat, eruiert werden.